Reglement


Es gilt im Grundsatz das Reglement von Swiss Triathlon. Hier findet man alle Informationen dazu. 

Zusammengefasst das wichtigste aus dem Reglement

Die Teilnehmer/-innen sind verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Sie haben das bestehende Wettkampfreglement von Swiss Triathlon (www.swisstriathlon.ch) sowie diese Wettkampfbestimmungen zu beachten, die Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen von Schiedsrichtern und Volunteer Folge zu leisten. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist selbst für die korrekte Einhaltung der Streckenvorgaben/Anzahl Runden verantwortlich.

 

Check-In / Rad- und Helmkontrolle

Der Check-In von Fahrrad und Helm ist für alle Teilnehmer/-innen obligatorisch. 

Die vorgegebene Check-In Zeiten ist verbindlich. 

 

Wechselzone

Die Wechselzone darf nur von Teilnehmer/-innen und Volunteer mit Ausweisen betreten werden! Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt.

 

Die Fahrräder müssen innerhalb der Wechselzone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Bitte nicht auf den Boden legen.

Es ist verboten, die eigene Position in der Wechselzone zu markieren!

 

Ausrüstung & Startnummern

Die Teilnehmer/-innen sind für ihre einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Es ist untersagt, die Lauf- oder Velostrecken mit nacktem Oberkörper zu bestreiten. Der Kleiderwechsel hat in der Wechselzone zu erfolgen.

Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Velofahren auf dem Rücken zu tragen.

 

Stützstrümpfe sind beim Schwimmen nicht erlaubt. Ansonsten gelten die Kleidervorschriften von Swiss Triathlon.

 

Schwimmen

Es ist die bei der Startnummernausgabe vom Veranstalter abgegebene Badekappe zu tragen.

 

Fahrrad

Fahrradstrecke, Helmtragpflicht.

 

Das Fahrradfahren der Kategorien Team, Competition, School und Experience ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem/einer Teilnehmer ist verboten. Der Minimalabstand beträgt gemäss den Bestimmungen von Swiss Triathlon 10 Meter.

Das Fahrradfahren der Kategorien Int. Pro Race ist Windschatten fahren erlaubt. Die Fahrräder müssen der Swiss Cycling Vorgaben entsprechen (Keine Zeitfahrräder; Triathlonlenker nicht länger als bis zu den Bremshebel).

 

Bitte denkt daran: Rechts fahren, links überholen!

 

Das Fahrrad muss in technisch einwandfreiem Zustand sein.

Es besteht eine Helmtragepflicht für alle Kategorien. Es ist ein geprüfter, unveränderter Hartschalenhelm zu tragen. Die Tragpflicht (Helmriemen geschlossen!) beginnt, bevor das Fahrrad vom Radständer genommen wird, und endet, nachdem das Fahrrad abgestellt ist.

 

Bei Verstössen gegen diese Regeln können die Schiedsrichter fehlbare Teilnehmer/-innen mit sofortiger Wirkung disqualifizieren oder die Stop‘n‘Go-Regel anwenden.

 

Laufen

Aus Sicherheitsgründen und auch der Fairness wegen gehören die Laufstrecken ausschliesslich den Teilnehmer/-innen. Jegliche Art von Begleitung ist untersagt!

  

Check-Out

Der Check-Out ist nur gegen Vorweisen der Startnummer möglich. Die vorgegebene Check-Out Zeiten ist verbindlich. 

 

Zeitmesschip

Der Zeitmesschip muss nach dem Zieleinlauf abgegeben werden. Beim Vorzeitigen verlassen der Wettkampfstrecke ohne Zieleinlauf ist man für die Zeitmesschip abgabe selber verantwortlich. Bei Verlust des Zeitmesschips fallen für den Teilnehmer Kosten von CHF 80.00 an.

 

Doping

Antidoping Schweiz kann vor oder nach dem Wettkampf ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchführen.

 

Sanität / Arzt

Ein gut ausgebildetes Sanitäts-Team und ein Arzt steht für Notfälle zur Verfügung. Das "Medical Team" bittet die Teilnehmer/-innen, bei warmem Wetter viel und regelmässig zu trinken, auch nach dem Zieleinlauf.

 

Medizinische Notfall-Dienstleistungen und rezeptpflichtige Medikamente sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden entsprechend den kantonalen Regelungen abgerechnet. Eine genügende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der Teilnehmer/-innen.

 

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle.

 

Eine entsprechende Haftverzichtserklärung muss vor dem Start unterschrieben werden. Ohne Unterschrift keinen Start!